[ Auszug: Eine Einrede, die dem Eigentümer auf Grund eines zwischen ihm und dem
bisherigen Gläubiger bestehenden Rechtsverhältnisses gegen die Hypothek
zusteht, kann au ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]